Scheidungskostenrechner 2024 online
Eingaben zur Scheidungskosten Berechnung
Maßgebend für die Ermittlung des der Berechnung zugrundeliegenden Verfahrenswertes ist der eheliche Lebensstandard, der sich orientiert an dem Einkommen und dem Vermögen.
Das Nettoeinkommen aus Erwerbstätigkeit eines Ehegatten berechnet sich aus dem jeweiligen durchschnittlichen monatlichen
Einkommen aus Erwerbstätigkeit der letzten 3 Monate abzüglich der Lohnsteuer oder Einkommenssteuer. Die Beträge
sind für jeden Ehegatten einzutragen. Die Anzahl der gemeinsamen Kinder unter 18 Jahren ist anzugeben oder eine 0, falls es keine Kinder gibt.
Es sind das gemeinsame Vermögen und die gemeinsamen Schulden des Ehemanns und der Ehefrau einzutragen. Zur Berücksichtigung des
Versorgungsausgleiches wird die Anzahl
der Versorgungen angegeben oder eine 0, falls keine Rentenanwartschaften vorhanden sind oder der Versorgungsausgleich ausgeschlossen wurde.
Anpassung der Vermögensfreibeträge
Bei der Festsetzung des Verfahrenswertes werden von den Gerichten unterschiedliche
Freibeträge bezüglich des Vermögens angesetzt.
Die Voreinstellungen beziehen sich auf übliche Werte, die aber gegebenenfalls auch angepasst werden können.
Aktuelle Werte eingeben und [Berechnen] anwählen:
Versorgungsausgleich
Während der Ehe hat der Ehemann oder die Ehefrau unterschiedlich hohe Rentenansprüche erworben.
Der Anspruch auf Leistungen ist je nach Rentenart an die verschiedenen Rentenanwartschaften gebunden.
Bei der Scheidung werden durch den Versorgungsausgleich die unterschiedlichen Versorgungen entsprechend der Rentenansprüche zwischen dem Ehemann und der Ehefrau ausgeglichen.
Für die Berechnung des Verfahrenswertes sind die Anzahl der verschiedenen Versorgungen und das
angerechnete monatliche Nettoeinkommen maßgeblich.
Berechnung des Verfahrenswertes
Die Kosten für ein Scheidungsverfahren setzen sich zusammen aus den Anwaltskosten
und den Gerichtskosten und berechnen sich nach dem Verfahrenswert.
Dieser Verfahrenswert ist die Summe aus dem Verfahrenswert für die Ehesache und dem
Versorgungsausgleich.
Angerechnetes monatliches Nettoeinkommen
Das angerechnete monatliche Nettoeinkommen errechnet sich aus der Summe der Nettoeinkommen beider Eheleute vermindert um einen Kinderfreibetrag,
falls Kinder unter 18 Jahren angegeben wurden. Ein Kinderfreibetrag von 250 € pro Kind wird von den Familiengerichten als angemessen betrachtet
und in diesem Scheidungskostenrechner 2024 berücksichtigt.
Angerechnetes gemeinsames Vermögen
Das angerechnete gemeinsame Vermögen setzt sich zusammen aus dem Vermögen von Ehemann und Ehefrau, vermindert um die Schulden und einen Freibetrag.
Von den Gerichten werden unterschiedliche Freibeträge von 15.000 € bis 60.000 € pro Ehemann und Ehefrau angesetzt. Für jedes minderjährige Kind können dann noch
bis zu 30.000 € abgezogen werden. In diesem Scheidungskostenrechner 2024
werden jeweils die Höchstbeträge als Voreinstellung verwendet. Diese Werte entsprechen den üblichen Gerichtsentscheidungen.
Die Freibeträge für das Vermögen können aber im Scheidungskostenrechner gegebenenfalls auch angepasst werden.
Verfahrenswert für die Ehesache
Der Verfahrenswert für die Ehesache wird auf der Grundlage des Gesetzes über
Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG §43)
ermittelt und vom Gericht festgesetzt wird. In diesem Gesetz werden 2 Richtlinien zum Berechnen des Verfahrenswertes festgelegt:
- Der Verfahrenswert für die Ehesache darf nicht unter 3.000 € und nicht über 1 Million € angenommen werden.
- Für die Einkommensverhältnisse ist das in drei Monaten erzielte Nettoeinkommen der Ehegatten einzusetzen.
In diesem
Scheidungskostenrechner 2024
wird der Verfahrenswert für die Ehesache aus dem 3-fachen Wert des
angerechneten monatlichen Nettoeinkommens berechnet.
Zusätzlich werden vom
angerechneten gemeinsamen Vermögen nach Abzug der Freibeträge
5% zum Verfahrenswert für die Ehesache hinzugerechnet.
Verfahrenswert für den Versorgungsausgleich
Der Verfahrenswert für den Versorgungsausgleich wird auf der Grundlage des Gesetzes über
Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG §50), Absatz (1)
ermittelt und vom Gericht festgesetzt. In diesem Gesetz werden 2 Richtlinien zum Berechnen dieses Verfahrenswertes bei der Scheidung festgelegt:
- Der Verfahrenswert für den Versorgungsausgleich beträgt mindestens 1.000 €.
- Der Verfahrenswert für jedes Anrecht beträgt 10% des in 3 Monaten erzielten Nettoeinkommens der Ehegatten.
Falls der Versorgungsausgleich nicht ausgeschlossen wurde, werden In diesem
Scheidungskostenrechner 2024
zur Berechnung des Verfahrenswertes für den Versorgungsausgleich das
angerechnete monatliche Nettoeinkommen und der Mindestbetrag berücksichtigt.
Berechnung der Anwaltskosten
Zur Berechnung der Anwaltskosten definiert die Tabelle nach dem
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), Anlage 2 (zu § 13 Absatz 1 Satz 3)
vom 01.01.2021 die sogenannten einfachen Wertgebühren in Abhängigkeit vom Verfahrenswert als Obergrenze. Diese Tabelle gibt einen maximalen Verfahrenswert von 500.000 € an.
Für höhere Verfahrenswerte erhöht sich die Gebühr bei jeweils 50.000 € um 165 €.
Aus den Eingaben im Scheidungskostenrechner ergeben sich für ein Scheidungsverfahren ohne weitere Scheidungsfolgesachen
bei einem Verfahrenswert von 13.860,00 € folgende Rechtsanwaltsgebühren:
Der Ehepartner, der die Scheidung einreicht und einen Anwalt beauftragt, hat die Anwaltskosten zu tragen. Bei einer einvernehmlichen Scheidung, bei der nur dieser
Ehepartner durch einen Anwalt vertreten wird, kann zwischen den Ehepartner vereinbart werden, dass die Anwaltskosten geteilt werden. In diesem Fall hätte jeder Ehepartner nur
1.079,93 € zu zahlen.
Berechnung der Gerichtskosten
Zur Berechnung der Gerichtskosten definiert die Tabelle nach dem
Gerichtskostengesetz (GKG), Anlage 2 (zu § 34 Absatz 1 Satz 3)
vom 01.01.2021 die sogenannten einfachen Wertgebühren abhängig vom Verfahrenswert als Obergrenze. Diese Tabelle gibt einen maximalen Verfahrenswert von 500.000 € an.
Für höhere Verfahrenswerte erhöht sich die Gebühr mit jeden 50.000 € um 198 €. Bei der Berechnung der Gerichtskosten wird eine 2-fache Gebühr angesetzt.
Der Ehepartner, der die Scheidung einreicht, muss einen Vorschuss auf die Gerichtskosten leisten, der andere Ehepartner trägt aber letztlich die Hälfte der Gerichtskosten mit.
Eine Umsatzsteuer fällt bei den Gerichtskosten nicht an.
Scheidungsfolgesachen
Scheidungsfolgesachen sind Angelegenheiten, die in Zusammenhang mit der Scheidung stehen, aber nicht zwingend mit dieser zu regeln sind. Dazu gehören:
In diesem Scheidungskostenrechner werden die oben genannten Scheidungsfolgesachen nicht berücksichtigt.
Der Versorgungsausgleich wird ebenfalls zur Scheidungsfolgesache gezählt, wird aber vom Gericht zwingend mit der Scheidung geregelt.